Exportabfertigung in Deutschland
Vorbereitungsphase (bevor die Waren das EU-Gebiet verlassen):
Erstellung von Begleitdokumenten – CMR, EUR1 (Ursprungszeugnis), Warenbeschreibung mit Aufschlüsselung nach Zolltarifnummern, Packliste und ggf. Proformarechnung;
Abwicklung von Zolldokumenten – ЕХ1, Carnet TIR oder Т1.
Einreichung der EX1- oder T1-Deklaration am Zoll in Deutschland;
Schließung der Ausfuhrdokumente und Erstellung einer Transiterklärung bis zum Zolllager des Empfängers beim Übergang der EU-Grenze.
Importabfertigung im Zielland:
Vorbereitungsphase (vor dem Import ins Land des Empfängers):
Erstellung von Registrierungs- und Satzungsdokumenten für die Registrierung einer Firma als Teilnehmer an Außenwirtschaftstätigkeit;
Abfassung von Handelsdokumenten mit Rücksicht auf die Zollanforderungen - Verträge, Rechnungen und andere Unterlagen;
Berechnung von Zollabgaben;
Abwicklung von Genehmigungen - Lizenzen, Bescheide, Zertifikate und andere notwendige Papiere;
Einreichung der Zollerklärung;
Zahlung von Zollgebühren.
Vorprüfung der Waren im Zwischenlager, falls erforderlich;
Beantworten von Fragen der Zollvertreter, Einreichung der Warenbeschreibung;
Zollbeschau der Fracht, wenn solche Entscheidung getroffen wurde;
Abgabe der Zollerklärung mit dem Vermerk "Freigabe erlaubt" und Aufnahme der Ladung in ein Zwischenlager.